Albumin

Allgemeines

Humanalbumin ist ein Plasmaderivat und kann als hypoonkotische (4%ige), isoonkotische (5%ige) und hyperonkotische (20%ige bzw. 25%ige) Lösung verwendet werden. Es ist frei von Isoagglutininen und daher ist die Gabe nicht Blutgruppen spezifisch. Auf Grund des Herstellungsverfahrens gilt Humanalbumin als virussicher.

Indikationen

(Querschnittsleitlinie der BÄK 2020)

Aszitesdrainage (High-Volume > 5l)

6-8g Albumin pro Liter Aszites

(50ml/20% Humanalbumin ꞊ 9,6g Albumin)

Hepato-Renales Syndrom

1g/kg (max. 100g) an Tag 1-2, danach 20-40g/Tag bis min. Tag 3 und max. Tag 14

Sepsis

Der Stellenwert von Humanalbumin in der Sepsis ist unklar. In der randomisierten ALBIOSStudie (NEJM 2014) zeigte sich kein Vorteil von Albumin gegenüber Kristalloiden hinsichtlich der Mortalität.

Aus unserer Sicht kann bei Patienten im septischen Schock, bei anhaltender Volumenreagibilität und Hypalbuminämie (< 20g/l) im Einzelfall eine Albuminsubstitution versucht werden. Die S3-Leitlinie intravasale Volumentherapie empfiehlt:

wenn eine Hypovolämie mit Kristalloiden nicht ausreichend therapierbar ist, kann eine Therapie mit Humanalbumin versucht

Dosierung

ALBIOS-Studie

300ml Albumin 20% (z.B 3x 100ml Albumin 20%)

Perfusorapplikation (Marik)

10-20ml/h Albumin 20%

Dialyse

(Indikation in Querschnittsleitlinie nicht erwähnt)

In einer kleinen randomisierten Cross-over Studie verbesserte die Albumingabe bei Dialysepatienten mit Hypalbuminämie und peri-Dialyse Hypotension den Volumenentzug und führte zu weniger hypotensiven Episoden (Crit Care 2021)

Keine Indikationen

Humanalbumin zum alleinigen Ausgleich einer Hypalbuminämie bei Intensivpatienten ohne anderweitige Indikation soll nicht eingesetzt werden

Aufklärung

Die Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für klinische Hämotherapie (IAKH) empfiehlt eine Aufklärung (oder Sicherungsaufklärung) auch bei der Gabe von Plasmaderivaten wie Humanalbumin über das theoretische Infektionsrisiko. Obwohl eine gesonderte Aufklärung bei der Anwendung von Plasmaderivaten nicht ausdrücklich gefordert sei, ist die Aufklärung wegen möglicher Rechtsprechung durch den IAHK dringend empfohlen.

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